deutscher Staatsrechtslehrer; Richter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 1951-1963; Veröffentl. u. a.: "Die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit"
* 12. November 1902 Blumberg/Bez. Merseburg
† 14. April 1976 Karlsruhe
Wirken
Martin Draht stammte aus Blumberg im Bezirk Merseburg und war Sohn eines evangelischen Geistlichen. Nach Gymnasialbesuch in Magdeburg studierte er Rechtswissenschaften in Leipzig, Rostock und Göttingen und promovierte 1926 in Kiel zum Dr.jur. Er war dann bis 1932 zunächst juristischer Mitarbeiter bei freien Gewerkschaften und nebenberuflich Assistent an der Universität und Dozent an der Hochschule für Politik in Berlin. Danach lehrte er als hauptamtlicher Dozent Jura an der Akademie der Arbeit in Frankfurt a.M., aus welcher Stellung er 1933 von den Nationalsozialisten entlassen wurde. Die folgenden 12 Jahre brachte er sich als Buchhalter und Revisor, seit 1936 beim internationalen Glühlampenkartell, durch.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und Übersiedlung nach Jena erhielt er 1945 einen Jura-Lehrauftrag. Nach seiner Habilitation wurde er 1946 zum a.o. Professor ernannt. 1948 verließ er die Sowjetzone und fand zunächst in Wiesbaden Verwendung als Regierungsdirektor der hessischen Landesregierung im Landespersonalamt. Aus dieser Stellung schied er 1949 aus, nachdem er auf einem Lehrstuhl für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht sowie als Institutsleiter an die Freie Universität Berlin berufen worden war.
1951 wurde D. zum Richter beim ...